Am 5. Dezember 2025 wurde in Berlin eine neue Regelung eingeführt, die der Polizei erlaubt, heimlich in Wohnungen von Verdächtigen einzudringen, um Staatstrojaner-Software zu installieren. Diese Änderung ist Teil der Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). Die Polizei darf physisch auf IT-Systeme wie Smartphones und Laptops zugreifen, wenn eine Ferninstallation nicht möglich ist. Zudem werden Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung eingeführt, um verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Diese Regelungen stoßen auf massive Kritik von Bürgerrechtlern und Oppositionsparteien, die sie als gravierenden Eingriff in die Privatsphäre und als verfassungswidrig ansehen. Unterstützer argumentieren hingegen für verbesserte Ermittlungsfähigkeiten im digitalen Raum. Berlin geht mit dieser Kombination von Online- und Wohnungsdurchsuchungen im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders weit.
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