Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat das kommunale Feuerwerksverbot der Gemeinde Föhr-Amrum für unzulässig erklärt. Das Gericht stellte fest, dass solche Verbote in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen und nicht von Kommunen eigenständig beschlossen werden dürfen. Diese Entscheidung hat Signalwirkung für andere Gemeinden, die ähnliche Verbote erlassen möchten. Während Feuerwerkshändler sich über das Urteil freuen, äußern Polizei und Tierschutzorganisationen Bedenken. Insbesondere wird auf den Stress hingewiesen, den Feuerwerk auf Wildtiere während der Winterzeit verursacht. In Berlin dürfen Bezirke das Zünden von Böllern in bestimmten Gebieten regulieren, was von den bundesweiten Regelungen unabhängig ist.
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