Silvesterfeuerwerk in Berlin nur zu bestimmten Zeiten erlaubt
Nachrichten

Silvesterfeuerwerk in Berlin nur zu bestimmten Zeiten erlaubt

Vor 11 Tagen veröffentlicht
8.12.2025

In mehreren Berliner Bezirken wurde bekannt gegeben, dass auch zum Jahreswechsel 2025/2026 Feuerwerk nur zu bestimmten Zeiten abgebrannt werden darf. In Friedrichshain-Kreuzberg ist das Abbrennen von Feuerwerk beispielsweise nur zwischen 18 Uhr und 7 Uhr erlaubt. Diese Regelung gilt in ähnlicher Form seit mehreren Jahren und soll dazu beitragen, Lärmbelästigung und Sicherheitsprobleme während des Silvesterfestes zu reduzieren. Der Bezirk Reinickendorf wies darauf hin, dass insbesondere tagsüber an Silvester und Neujahr häufig Feuerwerkskörper missbräuchlich verwendet werden, was den öffentlichen Frieden stört. Zudem wird es auch in diesem Jahr wieder Böllerverbotszonen geben, wobei das genaue Ausmaß der Zonen noch unklar ist. Geplant ist jedoch, dass auch die Admiralsbrücke in Kreuzberg in die verbotenen Bereiche aufgenommen wird. Diese Maßnahmen werden als Schritte zur Eindämmung des Feuerwerkschaos in Berlin betrachtet.

Themen

Artikel teilen

Ähnliche Nachrichten

Kanalisation überflutet Weserstraße in Neukölln

Am 18. Dezember 2025 wurde die Weserstraße in Neukölln von übel riechendem Abwasser überflutet. Anwohner berichteten von einem lauten Knall, der die Ursache für das Problem darstellte, nämlich das Lockerwerden der Verbindung zwischen der alten Leitung und der Interimsleitung. Stephan Natz von den Berliner Wasserbetrieben erklärte, dass trotz schneller Maßnahmen, um das entweichende Abwasser zu stoppen, einiges ausgetreten sei. 99 Prozent des Abwassers seien in die Gullys abgelaufen. Die BSR wurde angefordert, um über 1000 Quadratmeter zu reinigen, wobei keine Autos oder Hauseingänge betroffen waren. Aktuell wird die beschädigte Dichtung repariert, um die Bauarbeiten fortzusetzen. Dieses Ereignis wirft Fragen zur Zuverlässigkeit des Abwassersystems auf und hat erhebliche Auswirkungen auf die Anwohner.

Heute veröffentlicht

weiterlesen

Kosten für Volksbegehren "Berlin Werbefrei" erheblich gesenkt

Der Berliner Senat muss die offizielle Kostenschätzung für das Volksbegehren "Berlin Werbefrei" drastisch reduzieren. Der Verfassungsgerichtshof von Berlin hat am 17. Dezember 2025 entschieden, dass die Kostenschätzung von bisher 325 Millionen Euro auf rund 48 Millionen Euro gesenkt werden muss. Die Initiative "Berlin Werbefrei" hatte dem Senat vorgeworfen, Einnahmeverluste der Privatwirtschaft in die Schätzung einbezogen zu haben. Das Gericht stellte klar, dass diese Einnahmeverluste nicht Teil der offiziellen Kostenschätzung sein dürfen. Über 80 Prozent der ursprünglichen Schätzung basierten auf diesen unzulässigen Einnahmeverlusten. Der Senat und das Abgeordnetenhaus hatten den Gesetzentwurf der Initiative abgelehnt, was den Weg für ein Volksbegehren frei machte. Die Unterschriftensammlung beginnt am 9. Januar, und bisher wurden mehr als 32.000 Unterschriften gesammelt.

Gestern veröffentlicht

weiterlesen

Berliner Haushalt 2026-2027: 90 Milliarden Euro beschlossen

Am 17. Dezember 2025 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin einen Haushalt von insgesamt 90 Milliarden Euro für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen. Um das strukturelle Defizit zu decken, müssen im Jahr 2026 rund 4 Milliarden Euro und im Jahr 2027 3,9 Milliarden Euro an neuen Schulden aufgenommen werden. Ein großer Teil des Budgets ist für Personalkosten und Sozialausgaben vorgesehen, wobei jährlich etwa 13 Milliarden Euro für Personalkosten eingeplant sind. Zudem werden die Investitionen auf über 6 Milliarden Euro pro Jahr angehoben. Die Koalition erklärt das Wachstum des Etats durch steigende Personalkosten und massive Zuwächse bei Sozialausgaben. Der frühere Finanzsenator Matthias Kollatz kritisierte jedoch, dass die Koalition die Schließung der Einnahmen- und Ausgabenschere aufgegeben habe, was zukünftige Rücklagen gefährde.

Gestern veröffentlicht

weiterlesen