Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 Euro, bedingt durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro. Im Jahr 2027 wird die Grenze auf 633 Euro angehoben. Ende des letzten Jahres waren in Deutschland fast 7 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt. Minijobs sind besonders bei Studierenden und Rentnern beliebt, die flexibel dazuverdienen möchten. Die Mehrheit der Minijobber arbeitet im Einzelhandel und in der Automobilwartung. Für die Einstufung als Minijob ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt entscheidend, welches im nächsten Jahr 603 Euro im Durchschnitt nicht überschreiten darf.
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