EuGH: Fahrtzeiten zählen als Arbeitszeit für Mitfahrer
NewsDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Reisezeiten zu Arbeitsorten, die vom Arbeitgeber vorgegeben werden, auch für Mitfahrer als Arbeitszeit gelten. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, insbesondere in Außendiensttätigkeiten und bei Projekten an wechselnden Orten. Mitarbeiter fahren täglich von zu Hause zu vorgegebenen Stützpunkten, um Materialien zu erhalten, und kehren nach der Arbeit zurück. Bisher galt diese Zeit nicht als Arbeitszeit. Das Urteil zwingt Unternehmen möglicherweise dazu, ihre Arbeitszeitregelungen anzupassen.
Veröffentlicht: 25.11.2025
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