Führerscheinwechsel in Berlin: Fristen und Anforderungen
NewsIn Berlin müssen Fahrer, die ihren Kartenführerschein in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 erhalten haben, diesen bis zum 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Nach diesem Datum verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit, und das Fahren mit einem ungültigen Führerschein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Umtausch erfolgt durch einen Termin in einem Bürgeramt und dauert in der Regel nur wenige Minuten. Die Kosten betragen 26,50 Euro, hinzu kommt eine Gebühr von 5,31 Euro für den Direktversand nach Hause. Der neue Führerschein sollte innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung zugestellt werden. Die Berliner Verkehrsbehörde rät den Fahrern, diesen Zeitraum im Auge zu behalten und ihre Wechselanträge rechtzeitig einzureichen.
Veröffentlicht: 7.11.2025
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