Am 15. Dezember 2025 entschied das Landgericht Berlin, dass Booking.com verpflichtet ist, Unterkunftsbetreibern Schadenersatz für die Verwendung unzulässiger Bestpreisklauseln zu leisten. Die Forderung nach der Rückerstattung von Buchungsprovisionen hatte jedoch keinen Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass 1.099 Betreiber von Unterkünften seit dem 1. Januar 2013 einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Booking.com hob hervor, dass das Gericht noch keine Feststellungen über den tatsächlichen Schaden getroffen hat. Der Hotelverband Deutschland begrüßte das Urteil als wegweisend und als Unterstützung für die parallele Sammelklage von über 15.000 europäischen Hotels.
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