Auflösung des Palästina-Kongresses in Berlin rechtswidrig
NewsDas Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass das Verbot und die Auflösung des Palästina-Kongresses im April 2024 rechtswidrig waren. Das Gericht stellte fest, dass die Maßnahmen unverhältnismäßig waren. Der Kongress, der unter dem Motto "Wir klagen an" in einem Büro-Komplex in Berlin-Tempelhof stattfinden sollte, wurde durch das Verbot, bestimmte Parolen zu verwenden, sowie durch die Teilnahmeverbote für einige Redner beeinträchtigt. Das Gericht kritisierte, dass die Polizei „mildere, gleich geeignete Mittel“ nicht ernsthaft in Betracht zog. Nach Beginn der Veranstaltung wurde die Stromversorgung für eine Videoübertragung unterbrochen, was zur Auflösung der Versammlung führte. Eine Berufung gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Veröffentlicht: 26.11.2025
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