Die Europäische Union hat eine Einigung erzielt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Asylsuchende ab dem 12. Juni 2026 einfacher in Drittstaaten abzuschieben, zu denen sie keine Verbindung haben. Dies bedeutet, dass Verträge zwischen den Mitgliedstaaten und den Drittstaaten ausreichen, um Abschiebungen zu legitimieren, ohne dass eine familiäre oder kulturelle Bindung erforderlich ist. Diese Regelung, die als "Ruanda-Modell" bekannt ist, soll die Effizienz der Asylverfahren erhöhen, indem mehr Anträge als unzulässig erklärt werden können. Für unbegleitete Minderjährige bleibt jedoch eine Verbindung zum Abschiebeland weiterhin notwendig. Die neuen Bestimmungen sind Teil einer umfassenderen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die bereits im Vorfeld diskutiert wurde.
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