Neues Gesetz zur Vergesellschaftung in Berlin
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Neues Gesetz zur Vergesellschaftung in Berlin

Heute veröffentlicht
17.12.2025

CDU und SPD in Berlin haben einen Entwurf für ein Rahmengesetz zur Vergesellschaftung bestimmter Bereiche vorgestellt, als Antwort auf den Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne im Jahr 2021. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner stellte klar, dass das Gesetz keine Enteignungen ermöglicht, sondern Rechtssicherheit bei möglichen Vergesellschaftungen schaffen soll. Der Entwurf sieht vor, dass fair entschädigt werden muss, basierend auf dem Verkehrswert. Bei einem erfolgreichen Volksentscheid stimmten 59 Prozent für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit über 3.000 Wohnungen. Die Grünen kritisierten den Entwurf, da er nicht dem Willen der Mehrheit entspreche und sogar der Vergesellschaftung schaden könne. Die Beratung des Gesetzentwurfs ist für Anfang nächsten Jahres geplant.

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