Am 5. November 2025 hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das die Strafen für das Sprengen von Geldautomaten verschärft. Die Mindeststrafe wird von einem auf zwei Jahre erhöht, während bei schweren Verletzungen von Personen mindestens fünf Jahre Haft drohen. CDU-Abgeordneter Marc Henrichmann betont, dass das Gesetz nicht nur das Bargeld im Automaten betrifft, sondern auch das Sicherheitsgefühl der Bürger schützen soll. Die Zahl der gesprengten Geldautomaten ist in den letzten zehn Jahren stark angestiegen. Das neue Gesetz gibt den Ermittlungsbehörden zudem erweiterte Befugnisse, um die Kommunikation von Verdächtigen zu überwachen. Neben CDU, CSU und SPD stimmte auch die AfD für die Gesetzesänderung, während die Grünen und die Linke kritische Stimmen äußerten.
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